Wenn Sie sich in diesem Jahr bereits im Unionsregister eingeloggt haben, so ist Ihnen vielleicht aufgefallen, dass Sie hier und da eine Bestätigung anklicken mussten. Vielleicht haben Sie an der einen oder anderen Stelle auch eine veränderte Darstellung bemerkt. Hintergrund ist, dass das Register bereits auf die 4. Handelsperiode umgestellt ist und sich damit einige Dinge ändern.

Vier-Augen-Prinzip

Grundsätzlich gilt nun für alle Transaktionen (weiterhin auch für die EUA-Abgabe mit Frist 30. April) das Vier-Augen-Prinzip. Auf Antrag bei der DEHSt kann man allerdings auf ein Zwei-Augen-Prinzip umstellen, so dass eine Person allein Transaktionen tätigen kann. Wir empfehlen, es beim Vier-Augen-Prinzip zu belassen.

Auch die Rollen der Kontobevollmächtigten wurden angepasst. Es gibt nun die folgenden möglichen Arten der Kontovollmacht:

  • Initiator: kann Transaktionen und Vorgänge nur initiieren, aber nicht bestätigen
  • Approver: kann bereits initiierte Transaktionen und Vorgänge bestätigen
  • Initiator/Approver: kann Transaktionen und Vorgänge sowohl initiieren als auch bestätigen, allerdings nicht beides für ein und dieselbe Transaktion

Beim ersten Einloggen sehen Sie, welche Rolle Ihnen zugewiesen wurde, in der Regel wird das die des „Initiator/Approver“ sein, der beide Funktionen übernehmen kann. Wir empfehlen grundsätzlich, diese Rolle beizubehalten.

Vertrauenskontoliste

In Zukunft können Transaktionen auch auf Konten durchgeführt werden, die nicht auf der Vertrauenskontoliste stehen.

Werden sie vor 12 Uhr veranlasst, so erfolgt die Transaktion um 12 Uhr des Folgetages. Bei einer Veranlassung nach 12 Uhr, erst am zweiten Tag. Transaktionen auf Vertrauenskonten werden sofort ausgeführt bzw. wenn sie außerhalb des Zeitfensters 10-16 Uhr (werktags) initiiert wurden, erst, wenn der Stundenzeiger wieder die 10 Uhr (wiederum werktags) erreicht.

Das Hinzufügen von Vertrauenskonten wird zukünftig mit einer Verzögerung von vier Werktagen, anstatt mit bisher sieben Werktagen wirksam.

Erfüllen der Abgabepflicht

Für die Erfüllung der Abgabepflicht ist zu beachten, dass CER nur noch bis 30. April 2021 und nur bis zu Ihrer individuellen Quote eingesetzt werden können. Außerdem können bis dahin noch keine Zertifikate der 4. Handelsperiode verwendet werden. In der 4. Handelsperiode können Sie allerdings neben EUA (auch der 3. Handelsperiode) auch aEUA (= Luftfahrtzertifikate) sowie CHU und CHUA (also die Schweizer Zertifikate) einsetzen.

Gebühren

Für die Führung Ihres Anlagenkontos wird die DEHSt nach wie vor keine Gebühren berechnen. Allerdings wurden für Handelskonten neben der Kontoführungsgebühr nun auch weitere Gebühren eingeführt:

  • Kontoeröffnungsgebühr: 170 Euro
  • Kontoführungsgebühr für die gesamte Handelsperiode: 600 Euro
  • Umfirmierung des Kontoinhabers oder Änderung einer Kontovollmacht: 60 Euro

Detaillierte Informationen zum Unionsregister finden Sie auf der Website der DEHSt.

FutureCamp Services zur Kontoverwaltung im EU-ETS

Sie können die Kontoverwaltung auch auslagern. Wir übernehmen diese Aufgaben gerne für Sie. Dabei können Sie wählen, ob wir das komplette Aufgabenpaket für Sie übernehmen sollen oder ob Sie sich bei der Ausübung der erforderlichen Aufgaben zumindest gegen ungeplante, z. B. krankheitsbedingte Fehlzeiten absichern möchten, indem Sie uns eine Kontovollmacht einräumen, damit wir bei Bedarf auf Zuruf schnell und unkompliziert für Sie tätig werden können. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Autor: Dominik Glock
Tags:  EU-Emissionshandel


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