Die Bundesregierung plant die Einführung eines Industriestrompreises, um energieintensive Branchen zu entlasten. Der Industriestrompreis zielt auf Unternehmen ab, die im internationalen Wettbewerb besonders stark unter Druck stehen. Er soll die Wettbewerbsfähigkeit sichern, Standortverlagerungen verhindern und die Transformation beschleunigen. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs der Förderrichtlinie zum Industriestrompreis für den Förderzeitraum 2026 bis 2028 zusammengefasst.
Wer ist beihilfeberechtigt?
- Unternehmen der KUEBLL‑Teilliste 1 (Sektoren mit hohem Verlagerungsrisiko)
- Zusätzlich: Sektoren, die durch eine EU‑Kommissionsentscheidung nach CISAF Rn. 116 zugelassen werden (Einbezug weiterer Teilsektoren)
- Abnahmestelle muss in Deutschland liegen
Verpflichtende Gegenleistungen
Unternehmen müssen mindestens 50 % der erhaltenen Beihilfe in Dekarbonisierungsmaßnahmen aus mindestens einer der folgenden Optionen investieren:
- Erneuerbare Energieerzeugung und dessen Integration
- Energiespeicher
- Flexibilitätsmaßnahmen
- Energieeffizienz
- Elektrolyseure & Elektrifizierung
- Netzanschlüsse / Infrastruktur
- PPAs für neue/modernisierte EE‑Anlagen
- Umsetzungsfrist: 48 Monate nach Bewilligung
Wie wird die Beihilfe berechnet?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss für den anrechenbaren Stromverbrauch.
Basis‑Beihilfe:
- 0,5 × Stromverbrauch × Differenzpreis (max. 50 €/MWh)
- Flexibilitätsbonus (+10 %), wenn
- ≥ 80 % der Gegenleistung Flexibilitätsmaßnahmen sind
- 75 % des Bonus reinvestiert werden
-> Referenzpreis: EEX Baseload‑Futures des Vorjahres
-> Zielpreis: 50 €/MWh
Antragstellung (BAFA)
- Antragstellung ausschließlich elektronisch
- Erstmalig für das Abrechnungsjahr 2026
- Jährliche Frist: 31. März – 30. September des Antragsjahres
- Ab 10 GWh: Wirtschaftsprüfer‑Prüfvermerk erforderlich
Kumulierung & Rückforderung
Kumulierung mit SPK ggf. möglich (widersprüchlich im Entwurf dargestellt, bedarf baldiger Klärung!); Beihilfeobergrenzen müssen ggf. eingehalten werden Rückforderung bei Nichterfüllung der Investitionspflichten
Fazit
Mit dem Entwurf schafft das BMWE einen Rahmen, der kurzfristige Entlastung und langfristige Transformation zusammendenkt. Für energie‑ und handelsintensive Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um ihre Maßnahmen, Datenstrukturen und Investitionsstrategien auf die neuen Vorgaben auszurichten. Für den erweiterten Kreis von Unternehmen, die zukünftig von der Strompreiskompensation profitieren können, ist die Kumulierung besonders interessant.
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