Nach einer denkwürdigen Abstimmung des EU Parlaments am 13. November, bei der die Europäische Volkspartei (EVP) mit Hilfe der extremen Rechten ihre Position durchsetzen konnte, sind EU Parlament und der Rat der EU am 8. Dezember zu einer vorläufigen Einigung gekommen.
Demnach sollen nur noch große Unternehmen mit durchschnittlich über 1.000 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Mio. € zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und zur Anwendung der Taxonomie-Verordnung verpflichtet werden.
Weitere Erleichterungen soll es für Unternehmen der ersten Welle geben, die bereits über das Geschäftsjahr 2024 zur Berichterstattung verpflichtet waren: diese sollen für die Jahre 2025 und 2026 von der Berichterstattung befreit werden. Sie würden dann wieder über das Jahr 2027 berichten – gemeinsam mit den Unternehmen der zweiten Welle. Außerdem sollen Finanzholding-Unternehmen von der Berichterstattungspflicht ausgenommen werden – hier müssen weitere Details abgewartet werden.
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nach CSDDD sollen nur mehr für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. € Nettoumsatz gelten. Die Vorlage eines Transformationsplans soll ebenfalls nicht mehr verpflichtend sein. Die Pflichten sind ab Juli 2029 zu erfüllen.
Das weitere Vorgehen gestaltet sich wie folgt:
EU Parlament und Rat müssen die vorläufige Einigung formal annehmen, was aber als Formsache gilt. Dies ist für KW 51 geplant. Parallel hat die EFRAG am 3. Dezember die überarbeiteten Entwürfe der ESRS vorgestellt und zur Prüfung an die EU-Kommission übergeben.
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