An der CO2-Bepreisung ab 2021 in Deutschland entzündet sich derzeit eine politische Debatte, ob in der bevorstehenden Rezession der Wirtschaft ein CO2-Preis zuzumuten ist, oder ob mit Hilfe der aufgelegten Konjunkturprogramme nicht die dringliche Transformation zu einer dekarbonisierten Wirtschaft vorangetrieben werden sollte. Aus unserer Sicht ist ein pünktlicher Start wichtig, auch zur Finanzierung der notwendigen Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030, wobei die Vermeidung von Doppelbelastungen jetzt noch zwingender ist.
Fakt ist, dass das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) am 20. Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Dadurch findet ab 2021 eine CO2-Bepreisung für Brenn- und Kraftstoffe außerhalb der vom EU-Emissionshandel erfassten Anlagen statt. In der Einführungsphase gilt ein fester CO2-Preis von 25 € pro t CO2 im Jahr 2021, ansteigend auf 55 € im Jahr 2025. Für das Jahr 2026 ist ein Preiskorridor in Höhe von 55-65 € pro t CO2 vorgesehen. Diese Maßnahme betrifft nicht nur neu erfasste Akteure, es stellen sich auch konkrete Abgrenzungs- und Umsetzungsfragen für bereits vom Emissionshandel regulierte Betreiber.
Die betroffenen Akteure müssen im Lauf des Jahres 2020 einen Überwachungsplan erstellen sowie ab 2021 Emissionen berichtenund Zertifikate abgeben. Dies betrifft die Inverkehrbringer von Brennstoffen beziehungsweise im Fall von Erdgas die Lieferanten an Endkunden. Brennstoffverbraucher sind ab 2021 indirekt über die zusätzlichen Kosten für den Bezug von Brenn- und Kraftstoffen belastet. Betreiber von Anlagen im Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels sollen von dieser Kostenbelastung ausgenommen sein. Die detaillierten Regeln zur Vermeidung einer solchen Doppelbelastung werden im Rahmen einer Rechtsverordnung im Lauf des Jahres 2020 bekanntgegeben.
Zuständig für den Vollzug des BEHG wird die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) sein.
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf das neue Gesetz mit unserem Seminar "Klimaschutzprogramm 2030 & Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)", das am 11.5.2020 als Online-Live-Seminar stattfindet.
Zusätzlich bieten wir unternehmensinterne Online-Workshops zum BEHG an. Gerne erstellen wir ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Schulungskonzept. Sprechen Sie uns an.
Quellen: BEHG, DEHSt
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