Die Europäische Kommission hat am 20. November 2020 Entwürfe zu technischen Schwellenwerten veröffentlicht, die zukünftig europaweit einheitlich definieren, welche Geschäftstätigkeiten nachhaltig sind.

Bereits im Sommer 2020 trat die Rahmenverordnung (EU) 2020/852 in Kraft. Diese regelt zukünftig mittels eines spezifischen Kriterienkatalogs, welche Geschäftstätigkeiten von Unternehmen in der EU zukünftig als „grün“ gelten. Die Kommission wurde mit der detaillierten Weiterentwicklung des Klassifizierungssystems und in diesem Zuge mit der Entwicklung technischer Schwellenwerte beauftragt, die als Rechtsakte in Kraft treten. Am vergangenen Freitag wurde der erste Entwurf eines solchen "Delegated Acts" veröffentlicht. In den beiden jeweils deutlich über 200 Seiten fassenden Anhängen finden sich für alle Sektoren konkrete Schwellenwerte für die beiden Umweltziele Klimaschutz (Annex I) und Anpassung an den Klimawandel (Annex II). Die vorgestellten Benchmarks orientieren sich stark an den mit dem Abschlussbericht der Technischen Expertengruppe (TEG) vorgestellten Kriterien, wurden aber nicht eins zu eins übernommen.

Der Entwurf steht nun bis zum 18. Dezember 2020 auf der Website der Europäischen Kommission zur öffentlichen Konsultation zur Verfügung. Nach der Sichtung des Feedbacks soll der Rechtsakt zeitnah in Kraft treten. Je nach sich draus ergebendem Anpassungsbedarf geschieht dies evtl. erst Anfang 2021, und nicht wie ursprünglich anvisiert noch Ende dieses Jahres.

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