Neue Förderprogramme für Nichtwohngebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet neue Anreize für Unternehmen zur energetischen Gebäudesanierung.
Die BEG wurde komplett neu aufgesetzt und ersetzt seit dem 01.01.2021 einige bisher etablierte Förderprogramme wie beispielsweise das CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Die BEG ist grundsätzlich in drei Teile aufgeteilt, von denen die beiden Teile Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) auch für Unternehmen von großem Interesse sind.
Die BEG EM ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet. Die BEG NWG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW ab 1. Juli 2021 geplant. Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.
Unternehmen sollten sich also auch hinsichtlich möglicher Energieeffizienz- und CO2-Minderungspotenziale in ihrem Gebäudebestand mit den neuen Fördermöglichkeiten näher auseinandersetzen, da darüber bis zu 15 Mio. € an Fördersummen je Vorhaben abgerufen werden können.
Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen, Tore), bei der Anlagentechnik (Klimaanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Heizungsanlagen) oder der Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, effiziente Wärmepumpen).