Durch die Novellierung der Finanzmarktregulierung kommen auf Anlagenbetreiber im EU-Emissionshandel und auf Händler neue Aufgaben hinzu.

Am 3. Januar 2018 ist die neue Finanzmarktregulierung MiFID II in Kraft getreten. Dadurch gelten seither auch EUA und CER als Finanzmarktinstrumente, auch wenn sie am Spot-Markt, also mit sofortiger Lieferung und Bezahlung gehandelt werden. Theoretisch bedeutet dies, dass jedes Unternehmen, das CO2-Zertifikate handelt, eine MiFID-Lizenz benötigt, in Deutschland also eine BaFin-Lizenz.

Allerdings gibt es einige Ausnahmeregelungen. Die zwei bedeutendsten seien hier genannt:

1. Anlagenbetreiber

Ein Unternehmen, das eine Anlage im EU-Emissionshandel betreibt, darf für den eigenen Bedarf Emissionszertifikate handeln, zumindest am Spot-Markt.

2. Nebentätigkeit

Ein Unternehmen kann mit Emissionszertifikaten handeln, sofern dieser Handel nur eine Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit des Unternehmens darstellt (hierfür gibt es genaue Prüfregeln). Der Handel kann aber nur mit Kunden der Haupttätigkeit des Unternehmens erfolgen.

Um weiterhin handeln zu können, müssen Sie eine Identifikationsnummer (LEI = Legal Entity Identifier) beantragen. Diese müssen Sie dann Ihrem jeweiligen Handelspartner mitteilen. Außerdem bestehen gewisse Berichtspflichten an die BaFin bzgl. Ihrer Position und der von Ihnen ausgeführten Handelstransaktionen. Diese Meldungen können ggf. auch Ihre Handelspartner für Sie übernehmen.

Auch FutureCamp kann mit Genehmigung der BaFin die Nebentätigkeitsausnahme im Sinne unserer Kunden in Anspruch nehmen.

Wir müssen dabei beachten, dass wir immer transparent unseren Einkaufs-/Verkaufspreis angeben und nur fixe Dienstleistungsgebühren abrechnen. Dies haben wir aber ja ohnehin schon immer so gehandhabt. Darüber hinaus dürfen wir in Zukunft nur noch mit Unternehmen handeln, die auch in anderen Bereichen (z. B. Emissionsberichterstattung, Registerkontoverwaltung) Kunden von uns sind.

Sie können also bis auf weiteres auch im Jahr 2018 mit uns EUA und CER handeln, wir benötigen hierfür lediglich Ihre LEI und es muss eine Kundenbeziehung im Hauptgeschäft bestehen. Sollte sich daran etwas ändern, werden wir Sie natürlich unverzüglich benachrichtigen.

Kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu!

Autor: Dominik Glock
Tags:  EU-Emissionshandel


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