Das Europäische Parlament hat am 14.11.2024 die Verschiebung der Umsetzung der EUDR um ein Jahr bestätigt, wie von der Kommission im Oktober vorgeschlagen.

Zusätzlich wurden auch einige weitere Änderungsanträge der Europäischen Volkspartei (EVP) im EU-Parlament angenommen – insbesondere die Einführung einer zusätzlichen „no-risk“-Kategorie für das Benchmarking der Herkunftsländer. Dies würde bedeuten, dass für das Inverkehrbringen von EUDR-pflichtigen Rohstoffen und Produkten aus Ländern mit stabilen oder wachsenden Wäldern deutlich weniger strenge Anforderungen und Sorgfaltspflichten erfüllt werden müssen.

Der überarbeitete EUDR-Entwurf geht nun in die Trilogverhandlungen und muss sowohl vom Rat als auch vom Parlament der EU genehmigt werden, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann. Die Änderungen haben jedoch zusätzlich Unsicherheit in Bezug auf die Verabschiedung der Verordnung geschaffen, da, falls der Genehmigungsprozess nicht bis zum 30.12.2024 abgeschlossen ist, das ursprüngliche Umsetzungsdatum vor der Verschiebung weiterhin gelten würde.

In der Zwischenzeit bleibt die Empfehlung von FutureCamp, die eigene vorgelagerte Wertschöpfungskette daraufhin zu prüfen, ob es eingekaufte Rohstoffe und Waren gibt, die unter die EUDR fallen. Gleichzeitig sollten sich die betroffenen Unternehmen informieren, welche Regeln und Sorgfaltspflichten für welche Herkunftsländer letztendlich gelten werden.

Wenden Sie sich gerne an uns, wir unterstützen Sie gerne beim Screening ihrer Wertschöpfungskette und den nachfolgenden Schritten.

Autor: Shreya Sharma
Tags:  NachhaltigkeitLieferkette


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