Die EU-Kommission (EU-KOM) hat am 17. Dezember 2025 mehrere Rechtsakte einschließlich umfangreicher Anhänge zur Umsetzung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in der Regelphase veröffentlicht, die am 1. Januar 2026 beginnt. Mit ihrer Veröffentlichung besteht nun weitgehende Klarheit über die Pflichten und Anforderungen, die ab 2026 auf Importeure von CBAM-pflichtigen Waren zukommen.
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Bis zum 31.05.2025 muss die Emissionserklärung nach der 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 abgegeben werden.
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Am 31. Januar war die Frist für die erstmalige Abgabe der CBAM-Berichte. Viele Unternehmen stellt das neue CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanismen, CBAM) vor Herausforderungen.
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