Das Marktstammdatenregister startet am 31.1.2019. Folgende Pflichten ergeben sich für Energieerzeuger und –verbraucher: Betreiber von Bestandsanlagen müssen Ihre Anlagen innerhalb von 2 Jahren anmelden. Neuanlagen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
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Die neue Förderrichtlinie „Energieeffizienz in der Wirtschaft“ ist am 1.1.2019 in Kraft getreten. Mit der Förderrichtlinie ergeben sich neue Impulse für die Förderung von Energieeffizienzprojekten in der Industrie.
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Im Auftrag der IHK Schwaben schulte FutureCamp Ende März 15 Auszubildende der Firma Tricor Packaging & Logistics AG in Bad Wörishofen.
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